
Informationen zur Kostenübernahme Ihrer Behandlung.
Kosten.
Die Kostenübernahme ist durch die Grundversicherung, einige Zusatzversicherungen oder selbstzahlende Personen möglich.
Grundversicherung.
Zur Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist ein Anordnungsschreiben durch einen Arzt oder eine Ärztin nötig. Ich empfehle Ihnen im Vorfeld an das Erstgespräch das Anordnungsformular durch Ihre Ärztin ausfüllen zu lassen und zum ersten Gespräch mitzubringen.
Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Ich bin für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung anerkannt.
Damit die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einer Psychiaterin oder einer Fachärztin für psychosomatische Medizin angeordnet werden.
Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.
Zusatzversicherung oder Selbstzahlende.
Zur Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung empfehle ich Ihnen im Vorfeld abzuklären, inwiefern diese sich an Ihrer Behandlungskosten beteiligt.
Zusatzversicherung (Alternativversicherung).
Ich bin von verschiedenen Zusatzversicherungen anerkannt. Das bedeutet, dass Sie je nach Versicherungsmodell einen Anteil der Kosten über die Zusatzversicherung abrechnen können resp. bei Ihrer Zusatzversicherung zurückfordern können. In manchen Fällen wird ein Überweisungsschreiben durch den Hausarzt benötigt. Ich empfehle Ihnen im Vorfeld bei Ihrer Versicherung diese Themen abzuklären.